Neue Corona-Verordnung 22.11.2021
Behandlungen unter Berücksichtigung der 2G-Regeln
Ab Montag gilt dies auch für unseren Bereich als „Dienstleister im körpernahen Bereich“:
Wir im „Zeitlos“ dürfen Sie zukünftig nur noch behandeln wenn Sie uns Ihren Nachweis „Geimpft“ oder „Genesen“ vorweisen können.
Trotz dieser Einschränkung freuen wir uns wie immer auf Ihren Besuch.
Schauen Sie vorbei, es ist bereits ein vorweihnachtlicher Glanz durch unser Haus gezogen und macht „Lust auf Weihnachten“, „Lust auf eine Wohlfühlzeit“ und „Lust auf innere Ruhe, Zufriedenheit und Glück“.
Ihr Team vom Zeitlos
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